#3774: Feststellung der Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts, des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2025–2030: Vorlage nicht elektronisch verfügbar
(§ 15 Abs. 4 GO KR)
Details
Geschäftsart | Kantonsratsbeschluss (nicht referendumsfähig) |
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Eingereicht am | 22.07.2024 |
Eingereicht von |
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Abgeschlossen am | 26.09.2024 |
Status | abgeschlossen |
Zuständig | Staatskanzlei |
Verfahrensstand | 26.09.2024: Wahl: Feststellung Gültigkeit |
Kommissionen |
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Geschäftsverlauf
Dokumente herunterladenWahl: Feststellung Gültigkeit 26.09.2024
Feststellung der Gültigkeit der Richterwahlen
Wahl: Feststellung Gültigkeit 26.09.2024
Wahl: Feststellung Gültigkeit 26.09.2024
Gestützt auf § 58 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz,
WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1) hat der Kantonsrat am 26. September 2024 die Gültigkeit der
Gesamterneuerungswahlen 2024 der Gerichte für die Amtsdauer 2025–2030 wie folgt festgestellt:
WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1) hat der Kantonsrat am 26. September 2024 die Gültigkeit der
Gesamterneuerungswahlen 2024 der Gerichte für die Amtsdauer 2025–2030 wie folgt festgestellt:
1. Die Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts,
des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2025–2030 wird
festgestellt.
des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2025–2030 wird
festgestellt.
Traktandiert 22.07.2024
Traktandiert für 29. August 2024
(dieser Bericht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgeschaltet)
(dieser Bericht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgeschaltet)
Geschäft-Nr. | ID | Laufnummer | Titel | Versanddatum | |
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3774 | 1 | 17788 | Bericht und Antrag des Regierungsrats | 19.08.2024 |
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