#3295: Motion der erweiterten Justizprüfungskommission betreffend die Abspaltung des Zwangsmassnahmengerichts vom Strafgericht
Details
Geschäftsart | Motion |
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Eingereicht am | 06.09.2021 |
Eingereicht von | |
Abgeschlossen am | 25.01.2024 |
Status | abgeschlossen |
Zuständig | Obergericht |
Verfahrensstand | 25.01.2024: Erledigterklärung |
Frist | 26.10.2025 |
Geschäftsverlauf
Dokumente herunterladenErledigterklärung 25.01.2024
Erheblicherklärung 27.10.2022
Erheblicherklärung mit folgender Präzisierung: Auftrag an das Obergericht, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen auszuarbeiten, mittels welcher das Zwangsmassnahmengericht möglichst umfassend vom Strafgericht getrennt werden kann.
Traktandiert 25.08.2022
Umtraktandiert für 27. Oktober 2022
25.08.2022
Aus Zeitgründen nicht behandelt
Traktandiert 07.07.2022
Traktandiert für 25. August 2022
07.07.2022
Aus Zeitgründen nicht behandelt
Traktandiert 30.06.2022
Traktandiert für 7. Juli 2022
30.06.2022
Aus Zeitgründen nicht behandelt
Traktandiert 20.05.2022
Traktandiert für 30. Juni 2022
Geschäft-Nr. | ID | Laufnummer | Titel | Versanddatum | |
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3295 | 2 | 16966 | Bericht und Antrag des Obergerichts | 20.06.2022 |
Überweisung an Obergericht 30.09.2021
Für den Fall einer Erheblicherklärung: Verkürzung der Frist auf 6 Monate für die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage (§ 48 Abs. 1 und 2 GO KR)