#2888: Feststellung der Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts, des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2019–2024:
Vorlage nicht elektronisch verfügbar (§ 15 Abs. 4 GO KR)
Details
Geschäftsart | Wahlen |
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Eingereicht am | 24.07.2018 |
Eingereicht von |
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Abgeschlossen am | 27.09.2018 |
Status | abgeschlossen |
Zuständig | Staatskanzlei |
Verfahrensstand | 27.09.2018: Wahl: Feststellung Gültigkeit |
Kommissionen |
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Geschäftsverlauf
Dokumente herunterladenWahl: Feststellung Gültigkeit 27.09.2018
Gestützt auf § 58 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006
(BGS 131.1) hat der Kantonsrat am 27. September 2018 die Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen 2018 der Gerichte für die Amtsdauer 2019–2024 wie folgt festgestellt:
(BGS 131.1) hat der Kantonsrat am 27. September 2018 die Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen 2018 der Gerichte für die Amtsdauer 2019–2024 wie folgt festgestellt:
1. Die Gültigkeit der Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts, des Kantonsgerichts, des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts für die Amtsdauer 2019–2024 wird mit der nachfolgenden Ausnahme (Ziffer 2) festgestellt.
2. Es wird festgestellt, dass die Wahl von René Windlin als Ersatzmitglied des Kantonsgerichts und Strafgerichts für die Amtsdauer 2019–2024 nicht gültig ist.
Traktandiert 24.07.2018
Traktandiert für 30. August 2018
(dieser Bericht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgeschaltet)
(dieser Bericht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgeschaltet)
Geschäft-Nr. | ID | Laufnummer | Titel | Versanddatum | |
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2888 | 1 | 15826 | Bericht und Antrag des Regierungsrats | <kein Datum> |
Referenzen
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